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Österreich

Echte Mitbestimmung wird vielerorts seltener: Man zahlt Beiträge, darf aber immer weniger mitreden. Die beste Antwort darauf ist, einen eigenen Verein zu gründen — mit transparenter Aufnahme, echtem Gehör und fairen Verfahren vor jedem Ausschluss. Diese Seite zeigt Schritt für Schritt, wie das in Österreich geht.

Das Wesentliche
RechtsformVerein (ideeller Verein nach dem Vereinsgesetz 2002) (Registered (non-profit "ideal") association)
Maßgebliches RechtVereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, as amended; virtual/hybrid assemblies: Virtuelle Gesellschafterversammlungen-Gesetz (VirtGesG), BGBl. I Nr. 79/2023
Mindestzahl GründerTwo. § 2 (1) VerG requires at least two founders (natural or legal persons; Austrian citizenship or residence is not required) who agree on statutes. The governing body (Leitungsorgan) must later consist of at least two natural persons.
RegisterZentrales Vereinsregister (ZVR); zuständige Vereinsbehörde: Bezirkshauptmannschaft bzw. Landespolizeidirektion
Steuer-/RegisternummerThe general entity number is the ZVR-Zahl, assigned automatically upon registration in the Zentrales Vereinsregister (free extract at citizen.bmi.gv.at); it must be used in the association's official correspondence. A separate Steuernummer is issued by Finanzamt Österreich only if the association becomes tax-relevant (economic activity, employees), obtained via FinanzOnline registration (form FON1) or through the USP business service portal.
BankkontoBanks require a current ZVR-Auszug (usually not older than a few weeks), the statutes, the founding/board minutes showing who may sign, and photo ID of the authorized signers. Most Austrian retail banks (Erste/Sparkasse, Raiffeisen, BAWAG, Volksbank, online banks) offer low-cost or free Vereinskonten for small associations. Set up two authorized signers (four-eyes principle) from the start.
Typische KostenFiling fee EUR 21 for the Errichtungsanzeige plus EUR 6 per sheet of the enclosed statutes (enclosures capped at EUR 36); an optional formal confirmation certificate costs EUR 6.50. Total typically EUR 30-60. ZVR register extracts are free. No notary or lawyer is required.
ZeitrahmenThe Vereinsbehörde must review within four weeks (extendable to six). The association comes into legal existence when the authority issues the invitation to commence activity (Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit) or when the period expires without prohibition — in practice often faster than four weeks. ZVR entry is automatic.
Virtuelle VersammlungenPermitted permanently since July 2023 under the VirtGesG (BGBl. I Nr. 79/2023), which expressly covers Vereine: simple virtual, moderated virtual, and hybrid assemblies with real-time electronic participation and voting. Precondition: the statutes must expressly authorize virtual/hybrid formats; access must be equal, barrier-free and free of charge for members.
Rechtliches Gehör im lokalen RechtStrong statutory footing: § 3 (2) Z 10 VerG makes an internal dispute-resolution body (Schlichtungseinrichtung) a mandatory element of every statute, and § 8 VerG requires its impartial composition and that both sides be heard (beiderseitiges Gehör). Ordinary courts may only be seized after conciliation has been attempted for six months. Exclusion decisions taken in breach of the statutes or fair-hearing requirements are reviewable and can be set aside by the courts (settled OGH case law).
Die Gründung, Schritt für Schritt
  1. Statuten ausarbeiten

    Nehmt die Musterstatuten des Innenministeriums als Grundlage und passt sie an euren Verein an. § 3 VerG schreibt die Pflichtinhalte vor: Name, Sitz, Zweck, Mittel, Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft, Rechte und Pflichten der Mitglieder, Organe sowie eine Schlichtungseinrichtung für Streitigkeiten. Schreibt ausdrücklich hinein, dass der Vorstand unentgeltlich arbeitet, keine Gewinne ausgeschüttet werden und Mitgliederversammlungen auch virtuell oder hybrid stattfinden dürfen — ohne diese Statutenklausel sind virtuelle Versammlungen nicht zulässig.

  2. Namen prüfen

    Der Vereinsname muss einen Schluss auf den Vereinszweck zulassen und darf nicht irreführend oder mit bestehenden Vereinen verwechselbar sein. Sucht im Zentralen Vereinsregister (ZVR) online nach ähnlichen Namen, bevor ihr euch festlegt. Das erspart Rückfragen der Behörde und spätere Umbenennungen.

  3. Gründungsversammlung abhalten

    Mindestens zwei Personen vereinbaren die Statuten — damit ist der Verein errichtet. Beschließt die Statuten, wählt den unbezahlten Vorstand (mindestens zwei natürliche Personen, üblich sind Obmann/Obfrau, Schriftführung und Kassa) und haltet alles in einem Gründungsprotokoll fest. Bestellt auch zwei Rechnungsprüferinnen oder Rechnungsprüfer, die das Gesetz für jeden Verein verlangt.

  4. Errichtungsanzeige bei der Vereinsbehörde einreichen

    Reicht die schriftliche Errichtungsanzeige samt einem Exemplar der Statuten bei der zuständigen Vereinsbehörde ein: der Bezirkshauptmannschaft oder — in Städten wie Wien — der Landespolizeidirektion. An Gebühren fallen 21 Euro für die Eingabe plus 6 Euro pro Bogen der Statuten an (Beilagen maximal 36 Euro). Formulare gibt es auf der Vereinswesen-Seite des Innenministeriums.

  5. Frist abwarten — dann existiert der Verein

    Die Behörde hat vier Wochen Zeit zu prüfen (in Ausnahmefällen sechs). Erhaltet ihr die Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit oder verstreicht die Frist ohne Untersagung, ist der Verein als juristische Person entstanden. Er wird automatisch ins Zentrale Vereinsregister eingetragen; holt euch den kostenlosen ZVR-Auszug mit eurer ZVR-Zahl — sie gehört künftig auf euren Schriftverkehr.

  6. Steuernummer nur bei Bedarf beantragen

    Die ZVR-Zahl ist eure allgemeine Vereinskennzahl. Eine eigene Steuernummer vom Finanzamt Österreich braucht der Verein erst, wenn er steuerlich relevant wird — etwa bei wirtschaftlichen Aktivitäten oder Angestellten. Registriert ihn dann über FinanzOnline (Formular FON1, Vorstand weist sich mit Statuten und ZVR-Auszug aus) oder über das Unternehmensserviceportal.

  7. Vereinskonto eröffnen

    Eröffnet ein Konto auf den Namen des Vereins, nicht auf Privatpersonen. Banken verlangen üblicherweise einen aktuellen ZVR-Auszug, die Statuten, das Gründungs- bzw. Vorstandsprotokoll und Ausweise der Zeichnungsberechtigten. Richtet von Anfang an zwei Zeichnungsberechtigte ein — das Vier-Augen-Prinzip schützt Kassa und Vertrauen gleichermaßen. Viele österreichische Banken bieten günstige oder kostenlose Vereinskonten an; vergleichen lohnt sich.

  8. Föderations-Charta und Namenslizenz beschließen

    Beschließt im Vorstand oder in der Mitgliederversammlung den Beitritt zur Bill of Member Rights der Föderation: transparente Aufnahme, Recht auf Gehör, faires Verfahren vor jedem Ausschluss, Austritt mit den eigenen Daten. Schließt anschließend die Namenslizenz mit der Föderation ab und dokumentiert beide Beschlüsse im Protokoll.

  9. Mitgliedschaft öffnen

    Legt ein einfaches, transparentes Aufnahmeverfahren fest und macht es öffentlich — wer aufgenommen wird, nach welchen Kriterien und wer entscheidet. Ladet zur ersten ordentlichen Mitgliederversammlung ein und übergebt dem Verein damit das, wofür er da ist: seinen Mitgliedern.

Offizielle Links — und was damit zu tun ist
Das Kit auf GitHub
Das Repository wird mit der Open-Source-Veröffentlichung öffentlich. Diese Links werden in diesem Moment aktiv — sie stehen schon hier, damit klar ist, was kommt.
Summary in English

In Austria, two or more people found an ordinary non-profit Verein under the Vereinsgesetz 2002 by agreeing on statutes and filing an Errichtungsanzeige with the local Vereinsbehörde (district authority or state police directorate); if the authority does not object within four (max six) weeks, the association exists as a legal person and is automatically entered in the Zentrales Vereinsregister with a ZVR number. Costs are roughly EUR 30-60 in filing fees, no notary needed, and a tax number from Finanzamt Österreich is only required once the association becomes tax-relevant. Virtual and hybrid member assemblies with electronic voting are permanently legal under the VirtGesG 2023 if the statutes provide for them. Austrian law is unusually strong on member due process: every statute must establish an impartial internal conciliation body that hears both sides before disputes — including exclusions — can reach the courts.